Für Zinsen auf Mietkautionen fallen Steuern an

Von Alexander Kirschbaum
3. Januar 2014

Es ist eine gängige Praxis von Vermietern, Mietkautionen auf extra angelegten Konten zu deponieren. Doch von der Bank gezahlte Zinsen auf die Kautionssumme müssen vom Mieter eventuell versteuert werden. Die Abgeltungssteuer auf derartige Zinsen beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Kautionen von mehreren Mietern

Wenn der Vermieter auf einem Konto Kautionen von mehreren Mietern sammelt, dann muss er dies dem Finanzamt in einer Erklärung mitteilen. Das Finanzamt errechnet dann für jeden Mieter die jeweilige Steuerlast. Verzichtet das Finanzamt auf eine Erklärung, dann stellt es dem Vermieter einen negativen Feststellungsbescheid zur Verfügung. Diesen muss der Vermieter zusammen mit einer Steuerbescheinigung der Bank in Kopie an den Mieter weiterleiten.

Information über Abgeltungssteuer

Mieter benötigen die Information, wieviel Abgeltungssteuer sie über das Mietkautionskonto bezahlt haben, um die Versteuerung in ihrer eigenen Einkommmenssteuererklärung korrekt anzugeben.