Vorkaufsrecht: Mieter hat nicht immer Vorrang

Von Dörte Rösler
27. November 2013

Das Vorkaufsrecht sieht vor, dass Wohnungen zuerst den Mietern zum Kauf angeboten werden müssen. Das gilt aber nicht in allen Fällen.

Wenn der Eigentümer ein Mehrfamilienhaus im Ganzen veräußert, greift das Vorkaufsrecht nicht. Der Mieterbund fordert deshalb eine Nachbesserung Gesetze.

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof die Forderung einer Mieterin abgelehnt, die das Vorkaufsrecht für ihre Wohnung nutzen wollte. Der Eigentümer hatte die Immobilie komplett veräußert, unmittelbar nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags ließen die Erwerber das Haus jedoch unter sich aufteilen.

Die Mieterin sah sich dadurch um ihre Ansprüche geprellt. Die Bundesrichter mochten jedoch keinen Rechtsmissbrauch erkennen. Ein Vorkaufsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn die jeweilige Wohnung einzeln verfügbar sei.

Kritik kommt vom Mieterbund: der Gesetzgeber müsse hier nachbessern um zu verhindern, dass Eigentümer ihre kaufwilligen Mieter gezielt aushebeln.