Neue Urteile zu Renovierungsklauseln - Bundesgerichtshof prüft Bohrlöcher in der Wand

Von Dörte Rösler
20. November 2013

Renovierungsklauseln im Mietvertrag sind Anlass für zahlreiche Gerichtsprozesse. Aktuell beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, was Mieter mit Bohrlöchern tun müssen und wann sie einen Anteil der Renovierungskosten zu zahlen haben.

Im Vorfeld ließen die Bundesrichter bereits wissen, dass ein generelles Verbot von Bohr- und Dübellöchern nicht realistisch sei. Bilder und Regale, Spiegel und Wandtuchhalter müssen nun mal mit einem Dübel an der Wand befestigt werden.

Eine Entscheidung kann nur individuell getroffen werden

Im konkreten Fall muss das Gericht jedoch entscheiden, wie diese Bohrlöcher beim Auszug beseitigt werden müssen. Eine Klausel, die vorsieht, die Löcher "bis zur Unkenntlichkeit" zu verschließen sind, dürfte als zu eng gelten.

Sieht der Vertrag regelmäßige Renovierungen vor, müssen säumige Mieter beim Auszug einen Teil der professionellen Renovierungskosten zahlen.

Welche Klauseln hierzu tatsächlich rechtswirksam sind, will der Bundesgerichtshof am 11. Dezember erklären. Dann wird auch das Urteil zu den Bohrlöchern erwartet.