Besuch in der Mietwohnung - was ist erlaubt?

Von Dörte Rösler
12. September 2013

Ein Besuchsverbot im Mietvertrag ist unwirksam. Auch zeitliche Einschränkungen darf der Vermieter nicht machen. Dennoch werden die Gerichte regelmäßig mit Streitereien um das Besuchsrecht beschäftigt.

Was darf der Mieter, und wo sind seinen Gästen Grenzen gesetzt?

Ob Herr oder Dame, Nacht oder Tag, allein oder in Begleitung eines Hundes - Besucher sind in Mietwohnungen immer erlaubt. Wenn die geselligen Stunden sich ausdehnen, dürfen sie auch übernachten. Und wenn das öfter vorkommt, kann der Mieter seinen Gästen sogar einen eigenen Schlüssel aushändigen.

Nach sechs Wochen sind jedoch die Grenzen der Freiheit erreicht. Besucher, die längere Zeit in der Wohnung leben, können als feste Mitbewohner angesehen werden. Wer vermeiden möchte, dass seine Gäste in die Betriebskostenumlage eingeschlossen werden, sollte deshalb rechtzeitig beim Vermieter die Situation klären.

Die Gerichte betrachten Besucher grundsätzlich als eigenständige Personen. Wenn sie gegen die Hausordnung oder allgemeine Gesetze verstoßen, muss der Mieter deshalb auch keine Konsequenzen für sein Mietverhältnis befürchten - anders als bei Mitbewohnern oder Untermietern, deren Verhalten er sich zurechnen lassen muss.