Wenn der Hausschlüssel verloren geht, muss nicht immer der Mieter für Schlossaustausch zahlen

Von Melanie Ruch
18. Juli 2013

Wenn der Hausschlüssel verloren geht, kann es vor allem für Mieter sehr teuer werden. Da davon auszugehen ist, dass Fremde mit dem Schlüssel in das Haus und die Wohnung eindringen können, muss nicht nur das Schloss der Wohnungstür ausgetauscht werden, sondern auch das Schloss der Haustür und dann braucht natürlich noch jeder Mieter einen neuen Schlüssel. Doch nicht in jedem Fall muss der Mieter für diese Kosten aufkommen, wie das Amtsgericht in Berlin Spandau in einem Fall entschied.

In dem Fall wurde dem Mieter bei einem Überfall unter anderem der Schlüsselbund abgenommen. Der Vermieter verlangte von dem Mieter daraufhin für den Schlossaustausch und die Anfertigung neuer Schlüssel aufzukommen, da eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ihn vor jeglicher Verantwortung beim Schlüsselverlust der Mieter bewahrte. Das Gericht entschied jedoch zu Gunsten des Mieters, da der Schlüsselverlust nicht selbstverschuldet war und dies durch die Klausel im Mietvertrag nicht berücksichtigt wurde.

Trägt der Mieter selbst also keine Schuld an dem Verlust seines Hausschlüssels und hat nicht fahrlässig gehandelt, muss der Vermieter für die Kosten aufkommen.