Landgericht in Berlin hat entschieden: Pinkelgeräusche vom Nachbarn müssen hingenommen werden

Von Heidi Albrecht
1. Juli 2013

Das Landgericht in Berlin hat entschieden: Pinkelgeräusche müssen hingenommen werden. Mieter hatten wegen mehreren Mängeln am Haus ihren Vermieter verklagt. Als einer von zahlreichen Punkten, nannten die Mieter auch den Umstand, dass man den Nachbarn im Schlafzimmer hören kann, wenn dieser uriniert. Beim Amtsgericht hatte man noch Erfolg. Nun aber entschied das Landgericht in Berlin, dass derartige Geräusche durchaus als "sozialadäquat" hinzunehmen sind.

Vorschriften, was das Dämmen und damit den Lärmschutz innerhalb eines Hauses betrifft, seien vom Baujahr des Hauses abhängig. Da das Objekt der Klage schon in den 1950er erbaut wurde, können keine Maßstäbe aus neuen Zeiten herangezogen werden. So müssen sich die Mieter wohl auch zukünftig die Ohren zuhalten, wenn dem Nachbarn die Blase drückt.