Aggressive Besucher rechtfertigen keine Kündigung des Mietvertrags

Von Dörte Rösler
18. Juni 2013

Tätlichkeiten zwischen Mieter und Vermieter haben unmittelbar Einfluss auf das Mietverhältnis. Schlägt der Mieter seinen Vermieter, so kann dieser kündigen. Anders jedoch, wenn ein Gast aggressiv wird. Das Landgericht Berlin hat aktuell geurteilt, dass Mieter nicht für das Verhalten ihrer Besucher verantwortlich gemacht werden können.

Im konkreten Fall ging es um eine Vermieterin, die in einer Auseinandersetzung vom Gast ihres Mieters geohrfeigt wurde. Das Gericht sah den Vorwurf der Körperverletzung als berechtigt an, die Vermieterin dürfe dem Gast entsprechend Hausverbot erteilen. Dem Mieter darf sie jedoch nicht kündigen.