Befristete Mietverträge genau prüfen - Der Grund für die Befristung muss angegeben sein

Von Ingrid Neufeld
16. April 2013

Mieter von zeitlich befristeten Wohnungen sollten ihren Mietvertrag genau prüfen. Denn für Wohnungen muss ein guter Grund angegeben werden, wenn der Vermieter einen Vertrag befristen möchte. Ist das nicht der Fall erlischt die Befristung automatisch.

Als Grund ist eventuell ein späterer Eigenbedarf denkbar. Auch die spätere Vermietung an jemanden, der beim Vermieter arbeitet, oder aber wenn die Wohnung umgebaut und neu hergerichtet werden soll sind mögliche Gründe. Ein solcher Grund muss allerdings schon beim Vertragsabschluss schriftlich bekannt gegeben werden.

Will der Mieter länger in der Wohnung bleiben, so kann er vier Monate vor dem angegebenen Ende beim Vermieter anfragen, ob der Befristungsgrund weiterhin gegeben ist. Andernfalls kann eine Verlängerung, oder eine Entfristung verlangt werden.