Schneeräumen ist Pflicht - Sonn- und Feiertags kann aber ausgeschlafen werden

Von Marion Selzer
6. Dezember 2012

Eigentümer von Grundstücken müssen dafür sorgen, dass die Gehwege ums Grundstück herum frei von Schnee und Glatteis sind, damit keine Ausrutschgefahr für Passanten besteht. Unter der Woche müssen die Wege bis sieben Uhr geräumt sein.

Anders dagegen an Wochenenden und Feiertagen. Hier reicht es, wenn die Gehwege bis 10 Uhr am Morgen gestreut sind. Wer dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, der muss damit rechnen, dass er auf Schadensersatz verklagt wird, wenn ein Passant auf dem Grundstück deswegen zu Fall kommt und sich dabei verletzt.