Flecken sind kein Mietmangel

Von Ingrid Neufeld
4. Oktober 2012

Ein Münchner Ehepaar ärgerte sich über hässliche Nässeflecken auf dem Parkett. Bei Regen sammelte sich unter ihrer Balkontüre Wasser, das in den Parkettboden eindrang. Dort bildeten sich Verfärbungen und unansehnliche Flecken.

Für das Ehepaar Grund genug, um die Miete um fünf Prozent zu kürzen. Die Vermieterin reagierte prompt: Sie klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete. Tatsächlich bekam sie Recht.

Denn die Verfärbung sei keine Minderung im Gebrauch. Rein optische Beeinträchtigungen sind kein Mietmangel.