Lügen erlaubt: Nicht alle Fragen des Vermieters müssen ehrlich beantwortet werden

Von Marion Selzer
11. Juli 2012

Bei der Wohnungssuche sind Fragen nach Einkommen, Familienstand, Tierhaltung usw. erlaubt und auch verständlich. Allerdings brauchen Mieter sich nicht alle Fragen gefallen zu lassen und dürfen bei Grenzüberschreitungen durchaus lügen.

So geht es den künftigen Vermieter zum Beispiel nichts an, ob man einen Kinderwunsch hegt, gerade schwanger ist, welcher Religion man angehört oder hinter welcher Partei man steht. Auch wenn der Vermieter Einkommensnachweise oder ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, kann sich der Mieter rein rechtlich gesehen querstellen. Fraglich ist dann allerdings, ob er die Wohnung dennoch bekommt.