Wer hat die Macht bei der Gartengestaltung: Mieter oder Vermieter?

Von Marion Selzer
20. Juni 2012

Wenn es um die Gestaltung des Gartens geht, gibt es unterschiedliche Geschmäcker. Die einen bevorzugen einen vornehm anmutenden Rasen nach englischer Art mit fest abgesteckten Blumenbeeten, die anderen lassen der Natur gerne ihren freien Lauf und lieben frei wachsenden Rasen mit Gänseblümchen und Unkräutern.

Wird bei einem Mietverhältnis vertraglich abgeklärt, dass sich der Mieter um den Garten zu kümmern hat, muss er dieser Pflicht auch nachkommen, ist in der Gartengestaltung jedoch frei, so die Richter vom Landgericht Köln. Nur bei einer Verwahrlosung des Gartens darf der Vermieter einschreiten und die Pflege in anderweitige Hände geben. Die Rechnung muss dann allerdings der Mieter zahlen.