Ein Vermieter darf nicht bestimmen in welcher Farbe der Mieter die Wohnung streicht

Von Marion Selzer
19. Juni 2012

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass ein Mieter frei entscheiden darf, in welchen Farben er eine Mietwohnung während der Mietzeit streicht. Der Vermieter kann im Mietvertrag nur verlangen, dass die Wohnung nach Mietende wieder so aussieht wie zum Mietbeginn. Während der Mietzeit hat der Mieter einen Gestaltungsspielraum, wie er die Wohnung dekoriert und farblich gestaltet.

Mit diesem Urteil erklärt das BGB auch sogenannte Farbwahlklauseln des Vermieters im Mietvertrag als nichtig.