Mehr Schutz für Mieter im Falle einer unzulässigen Erhöhung der Kosten

Von Marion Selzer
16. Mai 2012

Werden die Betriebskosten erhöht, dürfen Vermieter dafür nur noch dann Vorauszahlungen verlangen, wenn dabei auch richtig abgerechnet wurde. Bisher reichte es aus, wenn die Abrechnung der Betriebskosten formell rechtmäßig ausgestellt war.

Das sehen die Richter vom Bundesgerichtshof jedoch als eine unzulässige Benachteiligung von Mietern und heben mit ihrem neuen Rechtsspruch diese Vorgehensweise auf. Früher kam es häufiger dazu, dass ein Vermieter eine höhere Vorauszahlung aufgrund falscher Berechnungen verlangte.

Wollten die Mieter dann nicht zahlen, durfte der Vermieter ihnen rechtmäßig kündigen. Dies brauchen sich Mieter künftig nicht mehr gefallen zu lassen.