Privatsphäre geht vor - Fotos von Wohnung verboten, wenn gekündigter Mieter noch nicht ausgezogen

Von Marion Selzer
4. April 2012

Hat ein Vermieter seinem Mieter gekündigt, wohnt dieser aber noch in der Wohnung, darf der Vermieter keine Fotos von der Wohnung machen. Denn hier sei das Recht auf Privatsphäre des Mieters vorrangig, so die Richter vom Landgericht Frankenthal.

Nur um den Ist-Zustand direkt nach dem Auszug festzuhalten, dürfen Vermieter die Wohnung knipsen, um den Umgang mit der Kaution zu regeln. Fotos, die für eine Suche nach neuen Mietern gedacht sind, sind jedoch zu unterlassen.