Kündigung wegen Selbstnutzung: Eigenbedarf muss begründet sein

Von Matthias Bossaller
29. März 2012

In Berlin kündigte die Eigentümerin einer Wohnung ihren Mietern mit dem Grund, selbst dort wohnen zu wollen. Den Eigenbedarf erklärte sie damit, extra einen Kredit für die Wohnung aufgenommen zu haben. Jetzt wolle sie eben selbst dort wohnen.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg ließ dies nicht zu. Der bloße Wunsch selbst in der Wohnung wohnen zu wollen, reiche nicht auf für eine Kündigung. Er müsse begründet und von den Mietern nachprüfbar sein.