Antenne auf dem Dach verboten?

Von Marion Selzer
13. März 2012

Weil ihre Mieterin eine Antenne für den Empfang von Fernsehsendern trotz entgegenstehender Klausel im Vertrag angebracht hatte, zog eine Vermieterin vor Gericht. Denn sie sah darin eine optische Verunschönerung. Die Richter vom Amtsgericht Regensburg beurteilten den Fall jedoch anders. An einer nicht einsehbaren Ecke im Garten oder unauffälligen Stelle auf dem Dach dürfen Mieter Schüsseln aufstellen. Das Recht auf Informationsempfang gehe hier vor.

Allerdings sollten Mieter die Satellitenschüsseln nur von einem Fachmann anbringen lassen, da sie bei einer eigenhändigen Anbringung für die Kosten im Schadensfall haften.