Psychische Erkrankung schützt vor Kündigung

Von Marion Selzer
13. Januar 2012

Wenn ein Mitbewohner einer Mehrfamilienwohnung aufgrund einer seelischen Erkrankung seine Mitmenschen tyrannisiert und belästigt, ist nach einem Urteil des Landgericht Heidelbergs schwer, diesen aus der Wohnung zu bekommen. Vor Aussprache einer Kündigung müssen die Interessen aller Beteiligten zunächst genau gegeneinander abgewogen werden.

Das Gericht hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem Mann an Schizophrenie erkrankt war und in der Nacht die restlichen Mieter des Hauses durch Lärm stark belästigte. Einmal griff er sogar während einer Mietbesichtigung die Interessenten und die Maklerin an, so dass sich der Vermieter gezwungen sah, die Kündigung auszusprechen.

Da der Mann nicht nur zu einer Belästigung, sondern auch zu einer Bedrohung geworden war, sahen die Richter die Kündigung für rechtmäßig. Schließlich sei es nicht die Aufgabe der Bevölkerung einen psychisch Erkrankten zu betreuen, sondern die des Staates und seiner Einrichtungen.