Achtung vor dem Überstreichen von Dielen

Von Marion Selzer
17. November 2011

Als ein Vermieter seinem Mieter wegen Eigenbedarf die Kündigung aussprach, wollte dieser die Dielen in seiner Wohnung wieder in der Ursprungsfarbe streichen, wie es im Mietvertrag auch vereinbart worden war. Dies wollte der Vermieter ihm zusammen mit der Räumungsklage verbieten.

Und die Richter vom Amtsgericht Berlin-Neukölln gaben ihm Recht. Zwar gehöre das Anstreichen von Dielen zu so genannten Schönheitsreparaturen dazu, doch wenn der Vermieter dies ausdrücklich nicht wünsche, müsse ein Mieter diesem Wunsch auch nachkommen. Dabei spiele es auch keine Rolle, ob der Mieter die Dielen selbst bearbeitet habe zu Beginn seines Einzugs. Der Wunsch des Vermieters gehe hier auf jeden Fall vor.