Mängel in der Wohnung schnell dem Vermieter melden

Wenn in der Mietwohnung ein Schaden entsteht, sollte dies dem Vermieter umgehend gemeldet werden

Von Marion Selzer
28. Oktober 2011

Kommt es zu einem Wohnungsmangel, egal ob

sollten Mieter dies dem Vermieter umgehend melden, sonst kann es teuer werden. Denn kommt es zu einer Verschlimmerung des Schadens, weil nicht sofort gehandelt wurde, dann kann der Vermieter vom Mieter Schadensersatz verlangen, erklärt Ulrich Ropertz, ein Sprecher vom Deutschen Mieterbund.

So zum Beispiel wenn ein tropfender Wasserhahn das Feuchtwerden der Wohnung zur Folge hat. Dann muss der Mieter die Kosten für die Renovierung tragen.

Vermieter muss die Möglichkeit haben, den Mangel zu beseitigen

Mieter sollten daher jeden Schaden ernst nehmen, sei er auch noch so klein, warnt der Experte. Will ein Mieter wegen eines Mangels eine Mietminderung, muss er den Mangel vorab ebenfalls dem Vermieter mitteilen.

Denn bevor eine Mietminderung geltend gemacht werden kann, muss der Vermieter die Möglichkeit haben diesen Schaden zu beseitigen. Ropertz erklärt weiter, dass es keine Frist dafür gibt, bis wann ein Mieter einen Schaden gemeldet haben muss.

Es hänge vom Einzelfall ab, wann der Mietminderungsanspruch verloren gehe. Allerdings sei der Vermieter auch dann verpflichtet den Schaden zu beheben, also unabhängig vom Zeitpunkt der Schadensmeldung.