Bei einer Vermietung haben auch Vermieter Rechte, doch welche?

Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter sollte stets stimmen, doch was wenn es das mal nicht tut?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. April 2011

Haus- oder Wohnungsbesitzer, die eine Immobilie vermieten wollen, suchen natürlich nach einem idealen Mieter, der pünktlich seine Miete bezahlt, keine Haustiere oder vielleicht auch keine Kinder hat, aber dabei eventuelle Reparaturen selber macht und kurz also der absolut perfekte Mieter ist. Dabei gibt es aber leider auch oftmals das andere Extrem, so dass Vermieter nicht nur auf die Zahlung der Miete warten, sondern auch oftmals um den Zustand der Wohnung bangen müssen.

Mittel und Wege für den Vermieter zur wahrheitsgemäßen Auskunft

Zwar haben die Vermieter vor dem Abschluss eines Mietvertrages das Recht sich von dem zukünftigen Mieter dementsprechende Auskünfte zu erfragen, aber ob diese alles wahrheitsgemäß beantworten, das ist oftmals die Frage. Einige Fragen betreffs der finanziellen Lage und dem Arbeitgeber müssen jedoch wahrheitsgemäß beantwortet werden, ansonsten könnte der Vermieter den Mietvertrag anfechten.

Hierbei helfen dem Vermieter auch Auskünfte bei der Schufa. Auch können Vermieter von dem Mieter eine Bescheinigung vom Vorvermieter über die regelmäßige Mietzahlungen verlangen, was aber nicht jeder Vorvermieter ausstellt.

Was aber auf jeden Fall für den Vermieter wichtig ist, ob Haustiere erlaubt sind. Hierbei muss eventuell eine Haltung von Hunden oder Katzen bereits im Mietvertrag ausgeschlossen werden. Aber generell kann man Haustiere nicht verbieten, wie beispielsweise Kanarienvögel oder auch Fische und Schildkröten in Aquarien.

Rauchen in der Wohnung?

Weiterhin hat ein Vermieter nicht das Recht das Rauchen in der Wohnung zu verbieten, doch kann man die eventuelle Folgeerscheinungen, so eine starke Verfärbung der Decken und Wände, durch die Beseitigung durch Schönheitsreparaturen regeln. Manche Vermieter bieten auch einen befristeten Mietvertrag an, doch muss die zeitliche Begrenzung auch begründet sein, beispielsweise wegen anschließender Eigennutzung.

Wenn aber Mieter, wenn sie ihren Mietzins nicht pünktlich bezahlen, nach einer Kündigung nicht ausziehen wollen, so haben Vermieter oftmals schlechte Karten. Zwar gibt es die Räumungsklage, doch von irgendwelchen eigenmächtigen Unternehmungen, beispielsweise Abstellen von Wasser oder Strom, raten Rechtsanwälte dringend ab.