Was muss man einem Vermieter alles beantworten?

Welche Infos muss man dem Vermieter preisgeben und welche sind Privatsache?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
31. März 2011

Viele Menschen, die eine Wohnung suchen, werden häufig von ihrem zukünftigen Vermieter nach vielen Dingen befragt, sodass sich oftmals die Frage ergibt, ob man auch alles beantworten muss. So sind grundsätzlich alle Fragen, die sich auf das Mietverhältnis direkt beziehen, so also auch die finanzielle Lage des Mieters, rechtlich erlaubt.

Was der Mieter preisgeben muss:

Meistens wird gleich am Anfang nach dem Beruf und Arbeitgeber gefragt, was auch rechtens ist. Selbst die Frage nach dem Nettoeinkommen muss ein Mieter beantworten, denn wenn die Miethöhe vielleicht 75 Prozent des Einkommens ausmacht, so läge eine zu starke monatliche Belastung vor, was ein Vermieter nicht akzeptieren wird. Aber über die finanzielle Lage von Angehörigen, wenn sie nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben, geht einen Vermieter normalerweise nichts an.

Was der Mieter nicht preisgeben muss:

Auch Fragen nach der Gesundheit oder eventuellen Kinderwunsch braucht ein Mieter nicht wahrheitsgemäß beantworten, woraus einem Mieter später kein Nachteil entstehen kann. Ebenso muss ein Mieter dem Vermieter keinerlei Auskünfte über seine Hobbys oder ob man Raucher ist geben. Anders sieht es wieder bei der Haltung von Haustieren aus, wenn ein Vermieter dies ausdrücklich untersagt.

Wenn aber ein Mieter in einer finanziellen Notlage sich befindet, zum Beispiel Sozialhilfe erhält oder in einem Insolvenzverfahren verwickelt ist, und dies dem Vermieter verschweigt, so kann dies ein Kündigungsgrund für die Wohnung sein.