Wasserkosten für Mieter auch mit nicht geeichten Zählern rechtens

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
23. November 2010

Ein Vermieter kann auch mit Hilfe eines nicht geeichten Wasserzähler den Verbrauch bei seinen Mietern dementsprechend in Rechnung stellen, wie jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat.

Hierfür reicht im Prinzip aus, dass die Wasseruhren auch richtig funktionieren, was auch nachträglich noch festgestellt werden kann. Bei dem Fall hatte ein Vermieter den Termin für die Eichung vergessen und ein Mieter wollte die berechneten Kosten für den Wasserverbrauch nicht begleichen, sondern auf eine Umlage aufgrund der Wohnraum-Quadratmeter bestehen.

Es ist zwar richtig, so verbietet zwar auch laut BGH das bestehende Eichgesetz, dass nicht geeichte Messgeräte eingesetzt werden dürfen, aber trotzdem sind auch Messungen mit einem anderen Zähler nicht verboten. Doch dabei muss der Vermieter nachträglich zeigen, wenn Zweifel bestehen, dass diese Geräte auch richtig funktionieren.