Schäden oder Schimmel in der Wohnung - Bundesgerichtshof stellt sich hinter die Vermieter

Von Laura Busch
9. November 2010

Einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zufolge ist es nicht zulässig, die Miete zu kürzen, wenn der Vermieter nichts von den Schäden weiß. In solchen Streitfragen geht es häufig um Schimmelbefall. Eine Mietminderung ist in solchen Fällen meistens gerechtfertigt, sie muss jedoch angekündigt werden, damit der Vermieter reagieren kann.

Dem Urteil des BGH zufolge ist es ein Kündigungsgrund, wenn der Mieter die Zahlungen kürzt, ohne dies vorher kommuniziert zu haben. In dem verhandelten Fall hatten Mieter aus Berlin, deren Wohnung über mehrere Zimmer hinweg mit Schimmel befallen war, vier Monate Miete gezahlt. Der Vermieter war jedoch nicht darüber informiert worden, dass die Wohnung derart befallen war. Dem BGH zufolge könne der Vermieter seinen Teil des Mietvertrages, nämlich eine intakte Wohnung zur Verfügung zu stellen, nicht erfüllen, wenn er nichts von Mängeln wisse. Er sei in diesem Sinne also vertragstreu, und die Mieter hatten den vollen Mietpreis zu bezahlen.