Der Samstag ist für Mietzahlungen kein Werktag

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
19. Juli 2010

Wie in den Mietverträgen vereinbart, muss die Mietzahlung am dritten Arbeitstag dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein. Nun kann es natürlich öfters vorkommen, dass auch ein Samstag in dieser Zeit liegt, so dass beispielsweise bei einer Überweisung am Freitag die Miete erst am Dienstag auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wird. So haben in Berlin zwei Vermieter ihren Mietern gekündigt, weil teilweise erst am Fünften eines Monats das Geld auf dem Konto war, aber das Wochenende mitgerechnet.

Somit ging der Fall auch zum Bundesgerichtshof, der klären sollte, ob der Samstag ein Werktag sei oder nicht. Der BGH sagte "nein", weil an diesem Tag keine Überweisungen von den Banken mehr durchgeführt werden. Dies gilt übrigens nicht nur für Überweisungen, sondern auch bei einer anderen Zahlungsweise.