Wenn der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt - Die Ängste der Vermieter

Vermieter können ihren Mietern nur bei Vorliegen triftiger Gründe ausnahmslos kündigen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
16. Juli 2010

Nicht umsonst fordern die meisten Vermieter von den Personen, die vielleicht in Zukunft ihre Immobilie bewohnen werden, im Vorhinein Gehaltsabrechnungen, eine Schufaauskunft und die Kopie des Personalausweises sowie einige andere persönliche Daten.

Fehlende Mietzahlungen und verwüstete Wohnungen

Immer wieder kommt es vor, dass Mieter gegen die vertraglich festgelegten Regeln verstoßen und ihren Vermietern den letzten Nerv rauben. Am schlimmsten wird es wenn die Zahlung der Miete nicht erfolgt oder der Mieter die Wohnung komplett verwüstet hat. In solchen Fällen will man die Leute am besten sofort wieder loswerden, aber das ist garnicht so einfach, denn dabei muss sich auch der Vermieter an einige Regelungen halten.

Erhebliche Verletzungen des Mietrechts müssen vorliegen für eine Kündigung

Liegt kein solcher triftiger Grund vor, warum der Vermieter dem Mieter die Wohnung kündigen will, muss er die festgelegte Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten, bei erheblichen Verletzungen gegen das Mietrecht kann dem Mieter allerdings fristlos gekündigt werden.

Will der Mieter die Wohnung jedoch nicht verlassen, darf der Vermieter nicht leichtsinnig handeln und die Wohnung einfach leerräumen, denn dann macht er sich selber strafbar. In solchen Fällen muss er beim Gericht eine Räumungsklage einreichen, was jedoch mit einem langen und teuren Aufwand verbunden ist, der zunächst einmal auf Kosten des Vermieters geht.

Persönliches Gespräch suchen

In jedem Fall sollte der Vermieter zunächst das Gespräch mit seinen Mietern suchen und das Problem direkt ansprechen bevor er irgendwelche weiteren Maßnahmen einleitet. Hilft das jedoch nichts, sollte er lieber eine Menge Geduld und ein dickes Portemonnaie mitbringen, falls die ganze Sache doch noch vor Gericht endet.