Kündigung wegen Eigenbedarf ist einfacher geworden

Kündigung der Wohnung - Eigenbedarf kann sich auch auf Verwandte des Vermieters beziehen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
2. April 2010

Wenn ein Vermieter seinem Mieter die Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen wollte, so war der betroffene Familienkreis noch sehr eng gesteckt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil den Kreis erweitert, so dass auch Neffen und Nichten des Eigentümers dafür in Frage kommen, wie auch Kai Warnecke, der Jurist beim Eigentümerverband Haus & Grund ist, bestätigt.

So steht es auch im Bürgerlichen Gesetzbuch im Paragrafen 573, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarf möglich ist, wenn der Vermieter die Räumlichkeiten, also Haus oder Wohnung, für sich selber oder auch für seine Familienangehörigen oder auch Angehörige seines Haushalts benötigt.

Kündigung durch den Vermieter sonst nur in wenigen Situationen möglich

Außer einer Kündigung wegen Eigenbedarf hat der Vermieter wenig Möglichkeiten einem Mieter zu kündigen, es sei denn, wenn dieser den Vertrag nicht einhält oder eine sogenannte "Verwertungskündigung" vorliegt, wo es für den Vermieter keinen Sinn aus wirtschaftlichen Gründen mehr macht zu vermieten oder er das Objekt verkaufen will, denn die meisten Interessenten wollen natürlich nicht ein vermietendes Objekts erwerben.

Aber in den meisten Fällen geht es ja um die sogenannte Eigenbedarfskündigung, was aber im Vergleich zu früher, trotz der heutigen Personenerweiterung, nicht viel mehr bewirkt, weil auch die Familien nicht mehr so groß sind.