10. Dezember 2009
Das hat ein Vermieter nicht gern gesehen: im Garten eines Mieters zählte er innerhalb von vier Monaten rund 133 Hundehaufen. Damit zog er vors Gericht. Die Konsequenz war der Entzug der Erlaubnis zur Hundehaltung.
Wenn Hundebesitzer ihre Haustiere nicht ausreichend spazieren führen und diese ihr "Geschäft" dann im Garten verrichten, kann es ganz schnell vorbei sein mit der treuen Hundefreundschaft. Zudem hat das Amtsgericht Steinfurt entschieden, dass Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen können, sollte der Mieter auf die Abmahnungen nicht reagieren.
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