Wann Mieter die Miete bei Hitze und hohen Temperaturen in der Wohnung mindern dürfen

Der Vermieter ist in der Pflicht, die Raumtemperatur der Wohnung auf ein erträgliches Maß zu senken

Von Ingo Krüger
11. August 2015

Während der Heizperiode in der kalten Jahreszeit muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass in der Wohnung des Mieters eine bestimmte Mindesttemperatur erreicht wird. Als ausreichend werden in Aufenthaltsräumen 20 bis 22 Grad Celsius angesehen, in

darf die Temperatur auch darunter liegen - bei 18 bis 20 Grad. Bei Unterbeheizung darf der Mieter die Miete mindern.

Innentemperaturen an heißen Tagen

Im Sommer sind dagegen eher hohe Temperaturen ein Problem. So kann sich bei einer lang anhaltenden Hitzewelle gerade in Dachgeschosswohnungen die Hitze stauen und schier unerträglich sein. Besonders Menschen mit Kreislaufproblemen leiden dann besonders. Auch die Gesundheit von Älteren und Kleinkindern ist gefährdet.

Zwar existiert keine gesetzliche Regelung, ob die Miete bei Hitze gemindert werden darf, doch die Oberlandesgerichte Hamm und Rostock haben in entsprechenden Urteilen (Az.: 30 U 131/06 und Az.: 3 U 83/98) festgelegt, dass die Innentemperaturen an heißen Tagen sechs Grad unter den Werten draußen liegen sollten.

So verhält man sich als Mieter richtig

Der Mieterverein München weist darauf hin, dass der Vermieter für einen wirksamen Sonnen- und Hitzeschutz sorgen muss. Dieser sei verpflichtet, die Raumtemperatur auf ein erträgliches Maß zu senken.

Mieter müssen bei Hitze in der Wohnung den Mangel melden und um Beseitigung bitten, möglichst mit Fristsetzung. Bleibt der Vermieter untätig, darf man die Miete kürzen. Das ist jedoch nur für die Tage erlaubt, in denen es unerträglich heiß ist. Mieter sollten dies daher dokumentieren.