Mietpreisbremse, Makler, Paternoster-Verbot: Das ändert sich im Juni 2015

Auf diese Regelungsänderungen müssen Sie sich ab diesem Monat einstellen

Von Ingo Krüger
1. Juni 2015

Verbraucher müssen sich zum 1. Juni 2015 auf einige Änderungen einstellen. So sollen Mieter nach den Plänen der Bundesregierung künftig von der Mietpreisbremse profitieren.

Sie soll dafür sorgen, dass Neuvermietungen von Wohnungen und Häusern höchstens zehn Prozent teurer sein dürfen als der Mietzins von Immobilien in der Umgebung. Für Neubauten gilt die Regelung nicht.

In Kraft gesetzt hat die Mietpreisbremse bislang jedoch nur Berlin. Doch andere Bundesländer wollen folgen, müssen aber erst einmal festlegen, für welche Gebiete mit "angespanntem Wohnungsmarkt" sie gelten soll.

Bestellerprinzip für Makler

Freuen dürfen sich Mieter aber schon jetzt über das Bestellerprinzip für Makler. In Zukunft muss derjenige den Wohnungsvermittler bezahlen, der ihn auch bestellt. Bisher mussten gerade in Ballungsräumen meist Wohnungssuchende für den Makler aufkommen, auch ohne ihn beauftragt zu haben.

Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder bis 25.000 Euro. Die Mieter sollen durch die neue Reglung bundesweit rund 570 Millionen Euro sparen.

Neue Regelungen für die Benutzung von Paternostern und Prüfung von Aufzügen

In einigen alten Gebäuden befördern noch Paternoster Menschen von einem Stockwerk zum nächsten. Doch nun ist die Benutzung dieser Fahrstühle nur noch mit Einschränkungen möglich.

Künftig dürfen nur noch Personen einsteigen, die vorher eine Einweisung bekommen haben - etwa Angestellte in einem Bürohaus. Besucher dürfen sie dagegen nicht mehr benutzen. Aufzüge müssen generell nun alle zwei Jahre geprüft werden und erhalten dann eine entsprechende Plakette mit dem nächsten Prüftermin.

Veränderte Zutatenliste von Honig

Als "natürlicher Bestandteil" im Honig gelten ab dem 24. Juni EU-weit Gen-Pollen. Sie zählen dann nicht mehr zu den "Zutaten" und müssen daher auch nicht mehr in der Zutatenliste genannt werden.

Neue Warnhinweise auf Reinigungsmitteln

Eine Neureglung gibt es künftig auch für Warnhinweise auf Reinigungsmitteln. Die alten Symbole - schwarzes Zeichen auf orangefarbenem Grund - verschwinden, dafür sind nun schwarze Zeichen auf weißem Untergrund umrandet von einer roten Raute abgebildet.