Ablöse für Einbauten - das sollten Nachmieter wissen

Tipps für die Verhandlung und vertragliche Vereinbarungen von Einbauten

Von Dörte Rösler
9. April 2015

Wer beim Auszug teure Einbauten zurücklässt, möchte diese meist vom Nachmieter bezahlt haben. Eine Ablöse oder Abstandsforderung ist aber nicht immer gerechtfertigt.

Wofür ist Ablöse fällig?

Für welche Einbauten oder Gegenstände eine Ablöse fällig ist, kann der Mieter frei entscheiden. Meist handelt es sich um

Auch maßgefertigte Vorhänge und Jalousien werden gern gegen Bezahlung zurückgelassen. An zwei Punkten gibt es dabei häufig Streit: der Nachmieter möchte die Gegenstände nicht übernehmen, Oder er moniert, dass die Forderungen zu hoch sind.

Wann muss der Nachmieter zahlen?

Dass der Mieter die Kosten für bauliche Veränderungen erstattet haben möchte, ist nachvollziehbar. Ein Recht auf Geld hat er aber nur, wenn im Mietvertrag entsprechendes vereinbart wurde. Und auch dann kann er seine Forderung nur gegenüber dem Vermieter geltend machen.

Angesichts knappen Wohnraums sind aber viele Wohnungssuchende bereit, Ablöse zu zahlen. Speziell wenn der Mieter berechtigt ist, einen Nachmieter vorzuschlagen, hat er eine mächtige Position und kann dadurch seine Forderungen durchsetzen.

Schriftlichen Vertrag machen

Die Zahlung einer Ablösesumme entspricht juristisch einem Kauf. Mieter und Nachmieter sollten deshalb einen Kaufvertrag abschließen. Zwei Dinge sind dabei zu beachten: die Kaufgegenstände müssen ungefähr die Ablösesumme wert sein. Sonst kann der Nachmieter den Vertrag später wegen Wucher widerrufen. Die vereinbarte Summe darf höchstens 50 Prozent über dem aktuellen Wert der Objekte liegen.

Außerdem sollte eine Klausel enthalten sein, dass der Kaufvertrag nur gültig wird, wenn auch ein Mietvertrag zustande kommt. Juristisch nennt man dies eine aufschiebende Bedingung.

Tipp: Bevor der Nachmieter den Kaufvertrag unterzeichnet, sollte er sich beim Vermieter oder der Hausverwaltung erkundigen, ob die Einbauten tatsächlich dem Mieter gehören. Es ist schon vorgekommen, dass Mieter für Gegenstände kassiert haben, die Eigentum des Vermieters waren.