Igel sind Wildtiere: Haltung in der Wohnung kann zur Kündigung führen

Wenn der Wildtiergeruch zur Belastung für andere Mieter wird, droht die Kündigung

Von Nicole Freialdenhoven
28. Januar 2015

Immer wieder lesen Menschen verletzte Igel auf der Straße auf um sie zuhause aufzupäppeln und gesund zu pflegen. Wer daraus ein Hobby macht, muss jedoch mit einer Kündigung durch den Vermieter rechnen.

Dies erfuhr eine Frau aus Berlin, die regelmäßig verletzte Igel in ihrer Wohnung betreute und dabei mehrere Igel gleichzeitig hielt. Die Nachbarn ärgerten sich so sehr über den Wildgeruch, der aus der Wohnung drang, dass sie sich bei der Vermieterin beschwerten. Diese sprach daraufhin eine Abmahnung aus, die jedoch von der Igelfreundin ignoriert wurde.

Regeln zur Kleintierhaltung

Prompt folgte die Kündigung des Mietvertrages, gegen die sich die Mieterin juristisch wehren wollte. Das Amtsgericht Spandau gab jedoch der Vermieterin recht: Igel seien Wildtiere und fallen nicht unter die gesetzliche Regelung zur Kleintierhaltung.

Der aus der Wohnung dringende intensive Wildtiergeruch könne durchaus zu einer unerträglichen Belastung für die Nachbarn führen. Da sich die Mieterin uneinsichtig zeigte und nicht auf ihre Igel verzichten wollte, sei eine Kündigung des Mietvertrages gerechtfertigt.

Tierarzt und Igelstation

Tierschützer empfehlen übrigens seit langem, dass gefundene verletzte Igel nicht zuhause aufgepäppelt werden sondern zu einem Tierarzt gebracht werden sollen.

Dieser übernimmt die medizinische Erstbehandlung und kümmert sich anschließend darum, dass das Tier zu einer professionellen Igelstation kommt. Dort wird es fachgerecht betreut und anschließend ausgewildert.