Hausrecht für Mieter: Vermieter darf Mietwohnung nicht ohne Erlaubnis fotografieren

Mieter kann entscheiden, ob, was und von wem in der Wohnung fotografiert werden darf

Von Ingo Krüger
29. Oktober 2014

Möchte der Vermieter Fotos von einer ihm gehörenden Mietwohnung machen, um sie auf dem Wohnungsmarkt anzubieten, benötigt er die Zustimmung des Mieters. Dieser übt das Hausrecht aus und kann entscheiden, ob, was und von wem in der Wohnung fotografiert werden darf. Der Vermieter darf zum Beispiel keine Fotos der Räume im Rahmen von Online-Angeboten ins Netz stellen, wenn der Mieter das nicht ausdrücklich erlaubt.

Privatsphäre der Mieter

Dies hat der Deutsche Mieterbund (DMB) mitgeteilt. Er beruft sich dabei auf zahlreiche Urteile, etwa vom Landgericht Frankenthal (AZ.: 2 S 218/09), vom Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az.: 15/11 C 592/03) und vom Amtsgericht Frankfurt (Az.: 33 C 2515/97-67). Diese Regelung trifft auch auf gewerbliche Objekte zu. Die grundrechtlich geschützte Privatsphäre der Mieter unterliegt einem besonderen Schutz.

Anders ist die rechtliche Lage, wenn der Vermieter mögliche Beschädigungen an der Mietsache dokumentieren möchte. Dann darf er zur Beweissicherung oder wenn es erforderlich ist, Schäden zu reparieren, fotografieren.