Wenn der Eigentümer verkaufen will - Mieter müssen Besichtigungen akzeptieren

Von Dörte Rösler
17. Juli 2014

Der Verkauf ihrer Wohnung ist für Mieter immer eine heikle Situation. Neben den Sorgen, ob der neue Eigentümer die Miete heraufsetzt, müssen sie ihre Räume auch für Besichtigungen öffnen. Fotos dürfen Mieter aber verweigern. Das hat das Amtsgericht Steinfurt entschieden.

Im verhandelten Fall hatte ein Mieter potentiellen Kaufinteressenten den Zutritt zu seiner Wohnung verweigert. Auch das Anfertigen von Fotos für Online-Inserate lehnte er ab.

Zumindest im letzten Punkt gaben die Richter dem Mann recht. Bilder im Internet verletzen die Privatsphäre des Mieters. Besichtigungen muss er aber akzeptieren. Daran ändert sich auch nichts, wenn eine zerstrittene Eigentümergemeinschaft noch gar nicht über den Verkauf einig ist. Selbst wenn nur einer der Eigentümer einen Verkauf anstrebt, darf er Interessenten die Wohnung zeigen, um seinen Anspruch auf Zustimmung so möglicherweise durchzusetzen.