Kündigung wegen Eigenbedarf - auch für Zweitwohnung rechtens

Von Dörte Rösler
13. Mai 2014

Der Vermieter darf wegen Eigenbedarf kündigen, selbst wenn er die Wohnung nur zeitweise nutzen möchte. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor.

Zum Hintergrund: eine Mieterin aus Berlin klagte gegen die Kündigung ihrer 57 Quadratmeter großen Wohnung, für die der Besitzer Eigenbedarf angemeldet hatte. Sie begründete ihre Klage damit, dass der Vermieter die Wohnung gar nicht benötige. Er sei nur gelegentlich in der Hauptstadt, um seine Tochter zu besuchen.

Die Verfassungsrichter wiesen die Klage zurück. Ein Vermieter müsse für die Kündigung wegen Eigenbedarf lediglich vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennen - die Nutzung als Zweitwohnung reiche dafür aus.

Nach einer Übersicht des Deutschen Mieterbundes ist Eigenbedarf der häufigste Kündigungsgrund in Deutschland. Generell gelten dabei die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen, abhängig von der Mietdauer. Einige Landesregierungen haben diese Fristen jedoch ausgeweitet, um Mieter in Gegenden mit Wohnungsknappheit besser zu schützen.