Vermieter darf während der Mietdauer nicht auf das Konto einer Mietkaution zugreifen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
9. Mai 2014

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt in einem Urteil einer Mieterin im Streit um das Konto der Mietkaution Recht gegeben. Im Normalfall muss ein Mieter beim Einzug in eine neue Wohnung dem Vermieter auch eine Kaution zahlen.

Separates Konto für Kaution

Diese Kaution ist dafür gedacht, wenn bei einem späteren Auszug noch Beträge offen sind, dass diese darüber beglichen werden können. Deshalb muss der Vermieter auch die Kaution auf einem separaten Konto mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten festlegen. Die anfallenden Zinsen werden dem Konto gutgeschrieben und später an den Mieter, wenn keine Forderungen bestehen, komplett ausgezahlt. Doch während der Mietdauer darf ein Vermieter auf dieses Konto nicht zugreifen, auch wenn der Mieter seine Miete kürzt. Auch sind diesbezügliche Klauseln in einem Mietvertrag unzulässig und somit unwirksam.

Gericht urteilt zugunsten der Mieterin

Bei einem Fall hatte ein Vermieter auf das Konto der Mietkaution zugegriffen, weil die Mieterin die Miete gekürzt hatte. Daraufhin verlangte die Mieterin, dass dieses Konto sofort durch den Vermieter auf den ursprünglichen Betrag aufgestockt wird, aber der Vermieter verwies auf die bestehende Klausel im Mietvertrag. So kam es zur Klage vor Gericht, wo schließlich die Mieterin ihr Recht bekam.

Mietkaution schützt Mieter bei Insolvenz des Vermieters

Wenn ein Vermieter zu seiner Sicherheit vom Mieter eine Mietkaution erhält, so muss er diese, wie es das Gesetz auch vorsieht, auf einem separaten Konto anlegen. Dadurch wird gewährleistet, dass bei einer eventuellen Insolvenz des Vermieters dieses Geld dem Mieter erhalten bleibt.

Wenn aber eine Klausel im Mietvertrag einen Zugriff während der Mietzeit vorsieht, so wäre diese Sicherheit aber nicht mehr vorhanden. Grundsätzlich hat auch ein Mieter das Recht sich vom Vermieter die Anlage der Kaution auf einem separaten Konto nachweisen zu lassen.