Hausmusik - Das sollten Mieter wissen, die selber gern musizieren

Von Heidi Albrecht
1. April 2014

Wer Freude am Musizieren hat, stößt in einem Mietshaus nicht immer auf grenzenlose Sympathie. Wie der Deutsche Mieterbund jetzt mitteilte, ist Hausmusik generell gestattet. Wie lang und vor allem wann ein Instrument gespielt werden darf, kann allerdings festgelegt werden.

Sind im Mietvertrag darüber keine genaueren Angaben gemacht, so darf außerhalb der offiziellen Ruhezeiten zwischen zwei und drei Stunden an den Werktagen fröhlich musiziert werden. Die Nachtruhe zwischen 22:00 und 7:00 Uhr ist jedoch strikt einzuhalten.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Musiker mit Talent gesegnet ist oder nicht. Auch kunstvoll gespielte Musik ist nur zwischen 17:00 und 22:00 Uhr gestattet.

Sonderregelungen für bestimmte Instrumente

Darüber hinaus ist das Instrument entscheidend. Hier gab es einige gerichtliche Beschlüsse, die Musikern eine Richtlinie zeigen, wie lang sie auf ihrem Instrument spielen dürfen. So entschied das Landesgericht in Kleve, dass Akkordeon nur für eineinhalb Stunden am Tag zwischen 9:00 und 13:00 und nochmals zwischen 15:00 und 22:00 Uhr gespielt werden darf.

Das Landesgericht Nürnberg-Fürth entschied, dass ein Schlagzeug täglich nur zwischen 45 und 90 Minuten strapaziert werden sollte. Der Klang eines Klaviers aber dürfe, laut dem Oberlandesgericht in Bayern, bis zu drei Stunden täglich durch die Wände hallen.