Gesundheitsgefahr durch Trinkwasser - Eigentümer muss Mieter über Bleirohre informieren

Von Dörte Rösler
21. Februar 2014

Die neue Trinkwasserverordnung verpflichtet Hauseigentümer, alte Bleirohre austauschen zu lassen. Wo dies bisher nicht geschehen ist, droht ein Bußgeld. Außerdem müssen Vermieter ihre Mieter schriftlich über das Risiko informieren.

Aufschluss über die gesundheitliche Gefahr gibt eine Wasseranalyse. Besorgte Mieter können die Untersuchung bei einem Trinkwasserlabor in Auftrag geben. Wichtig ist hier die Norm DIN 17025, die anzeigt, dass das Labor nach amtlichen Richtlinien arbeitet.

Der gesetzliche Grenzwert liegt derzeit bei 0,01 Milligramm Blei pro Liter Wasser. Enthält die Probe mehr giftiges Schwermetall, ist eine Mietminderung möglich. Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Hamburg gilt eine Reduzierung der Miete um 5 Prozent als angemessen. Denn Blei aus alten Wasserleitungen gefährdet die Gesundheit.

Gesundheitliche Risiken von Blei im Trinkwasser

Bei längerem Genuss sammeln sich in den Knochen kritische Mengen Schwermetall an, die neben chronischer Müdigkeit auch Lähmungen und Nervenschäden im Gehirn auslösen können. Speziell Kleinkinder sollten deshalb vor zu hohen Bleikonzentrationengeschützt werden.