Untervermietung bei finanzieller Notlage erlaubt

Von Dörte Rösler
12. Februar 2014

Wenn ein Mieter in einen finanziellen Engpass gerät, darf er einen Teil seiner Wohnung untervermieten. Nach einem Urteil des Amtsgerichts München muss der Vermieter zustimmen. Mieterverbände begrüßen die Entscheidung.

Verhandelter Fall

Im verhandelten Fall hatte eine Frau nach der Scheidung die eheliche Wohnung übernommen. Als ihr Geld nicht mehr für die Miete reichte, wollte sie eines der drei Zimmer untervermieten. Der Vermieter untersagte dies jedoch.

Zu Unrecht, wie die Münchner Richter entschieden. Die Frau habe ein berechtigtes Interesse, ihre Kosten zu senken und zusätzliche Einnahmen zu erzielen, um weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben zu können.

Ohne triftige Gründe darf der Vermieter die Untervermietung deshalb nicht verweigern.

Ausnahme: Wenn eine Wohnung komplett an einen Untermieter vergeben werden soll, darf der Vermieter frei entscheiden.