Rauchender Mieter erzielt Teilerfolg und darf in Wohnung bleiben

Von Max Staender
31. Januar 2014

Dem 75-jährigen Raucher Friedhelm Adolfs wurde wegen Tabakgestanks kurzerhand gekündigt, was das Düsseldorfer Landgericht nun für unwirksam hält. Nach Ansicht der Richter hätte die Vermieterin die Kündigung in einer bestimmten Frist aussprechen müssen, nachdem sie von dem Grund der Kündigung erfahren habe. Allerdings verstrich über ein Jahr, bis der Mieter die Kündigung erhielt.

In erster Instanz wurde vor dem Amtsgericht zugunsten der Vermieterin entschieden, da die Richter der Ansicht waren, dass das Treppenhaus durch den Zigarettenqualm auf "unzumutbare und unerträgliche Weise verpestet" werde. Allerdings prallten schon in diesem Verfahren zwei wesentliche Grundrechte aufeinander. Einerseits steht das Grundrecht des Nichtrauchers auf körperliche Unversehrtheit, andererseits das des Rauchers auf freie persönliche Entfaltung.

Das Amtsgericht zeigte dieser Freiheit von Rauchern wie dem Witwer Adolfs damals seine Grenzen auf, obwohl das Qualmen in der eigenen Wohnung eigentlich nicht verboten ist. Das Urteil vom Landgericht soll im kommenden März fallen und wird entscheiden, ob Adolfs nach mehr als 40 Jahren aus seiner Wohnung ausziehen muss.