Zu viel Blei im Trinkwasser rechtfertigt Mietminderung

Von Dörte Rösler
29. Januar 2014

Zu viel Blei im Trinkwasser kann die Wohnqualität so beeinträchtigen, dass Mieter weniger zahlen müssen. In einem Urteil entschied das Amtsgericht Hamburg, dass alte Bleirohre eine Mietminderung von 5 Prozent rechtfertigen.

Zum Urteil

Mit diesem Urteil gaben die Richter einer Mieterin Recht, bei der sich die Bleikonzentration im Wasser erst nach 10- bis 15-minütigem Ablaufenlassen reduzierte. Zwar sei es zumutbar, dass Bewohner von Altbauten das Wasser vor der Nutzung kurzzeitig ablaufen lassen. Ein Zeitraum von mehr als 10 Minuten ist jedoch nicht akzeptabel.

Neue Trinkwasserverordnung

Maßgeblich für die Bewertung ist die neue Trinkwasserverordnung. Seit dem 1. Dezember 2013 dürfen in einem Liter Wasser maximal 10 Mikrogramm Blei enthalten sein. Außerdem müssen Vermieter darüber informieren, wenn in einem Haus noch alte Bleirohre existieren.

Schädliches Blei

Blei im Trinkwasser ist vor allem für Kinder gefährlich. Schon geringe Konzentrationen von 0,025 Milligramm können das Nervensystem und die Blutbildung beeinträchtigen - auch schon vor der Geburt. Mögliche Folgen sind Intelligenzdefizite und psychomotorische Störungen. Da Blei sich in den Knochen anlagert, stellt es selbst nach Jahren noch eine schleichende Belastung dar.