Mietrecht Forum
Wohnung bei Auszug kalkweiß streichen
Hallo,
wir sind zum 31.12.2006 aus unserer bisherigen Wohnung ausgezogen (Einzug Juli 2000). Im Mietvertrag war als Zusatz aufgeführt, dass die Wohnung bei verlassen "kalkweiß" zu streichen wäre. Da wir jedoch unter Zeitdruck standen und es nicht mehr geschafft haben, die Wohnung zu streichen, hat uns der ehemalige Vermieter fas 200 Euro von der Kaution einbehalten. Die Wohnung wurde erst im März wieder vermietet, wir erhielten allerdings keine Möglichkeit, die Streicharbeiten noch zu verrichten.
Bei Einzug haben wir die Wohnung kpl. neu renoviert (Elektrik in der Küche mit Fliesen, Bodenverlegen im Esszimmer, Abdichten der Rolladenkästen in der ganzen Wohnung, Verkleidung der Kaminreinigungsluke - Kachelofen stillgelegt). Der Vermieter hat nur die Materialkosten für die Fliesen, den Bodenbelag im Esszimmer und das Schaltermaterial für die Küche übernommen. Handwerkerkosten entfielen auf uns. Ist es gerechtfertigt, dass er einfach Geld einbehält ohne uns die Kosten für die Streicharbeiten/Farbe zu belegen?
In seiner NK-Abrechnung führt er außerdem Kosten für die Gartenpflege auf. Den Garten durften wir nicht benutzen. Ist das auch rechtmäßig?
Danke und Gruß
Katharina
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