Möchten Sie eine Wohnung mieten oder vermieten? Dann möchten Sie sich bestimmt gut absichern, und beim Abschluss des Mietvertrags nicht übervorteilt werden. Worauf Sie bei Ihrem Mietvertrag ganz besonders achten, und welche Punkte in ihm genau definiert werden sollten, dazu haben wir hier einige hilfreiche Tipps für Sie.
Egal ob Sie Mieter oder Vermieter sind, ein wasserdichter Mietvertrag ist für Sie gleichermaßen wichtig. Das übliche Vorgehen besteht darin, dass die vermietende Partei - der Besitzer/Vermieter der Immobilie oder der mit der Vermietung beauftragte Makler - einen Mietvertrag beschafft, aufsetzt und vorlegt.
Der Mieter ist jedoch nicht gezwungen, diesen Mietvertrag zu unterschreiben, sondern kann durchaus auch Änderungswünsche äußern. Je mehr Details im Mietvertrag bereits vorab geregelt sind, desto weniger wird es später zu Streitfällen und Unstimmigkeiten kommen können.
Standard Mietverträge stehen im Internet zum Download bereit oder können bei Maklern gegen eine geringe Gebühr angefordert werden. Aus einer seriösen Quelle bezogen, sind diese Vorlagen rechtsverbindlich und enthalten alle wichtigen Punkte.
Bei Abschluss eines Mietvertrags sollten Sie sich also keinesfalls auf eine mündliche Vereinbarung verlassen, sondern immer ein Schriftstück fordern. Auch selbst aufgesetzte Schreiben enthalten nicht immer alle notwendigen Informationen.
Der Mietvertrag enthält alle Informationen, die die Geschäftsbeziehung zwischen Mieter und Vermieter regeln. Sehr wichtig ist es, dass im Mietvertrag auch die Lage, Adresse und der Umfang der Mietsache aufgeführt sind.
Bei einer Mietwohnung muss also deren genaue Anschrift ersichtlich sein, ebenfalls muss geklärt sein, ob Gemeinschaftsräume, Stellplätze, Tiefgarage und Nebenräume im Mietpreis enthalten sind.
Name und Anschrift des Mieters müssen im Mietvertrag ersichtlich sein. In den meisten Fällen ist der Mieter damit einverstanden, sich beim Vermieter auch auszuweisen, damit seine Identität überprüft werden kann.
Die Kontaktdaten des Vermieters sollten ebenfalls im Mietvertrag ersichtlich sein. Der Mietvertrag sollte einen Passus enthalten in dem geklärt wird, ob der Mieter die Mietsache unter- oder weitervermieten darf, und für wieviele Personen die Mietsache zur Nutzung bereit steht.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Mietvertrag ist die genaue Festlegung der Mietkosten. Diese teilen sich auf in die Kaltmiete und die zu erwartende monatliche Abschlagszahlung.
Der Beginn des Mietverhältnisses sollte mit Datum festgehalten werden, ebenfalls die Kündigungsmodalitäten. Rechtlich zulässig sind befristete, aber auch zeitlich unbefristete Mietverträge mit einem bestimmten Kündigungszeitraum, der in der Regel 3 Monate zum Quartalsende beträgt.
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