Selbstverständlich genießt nicht nur der Mieter, sondern auch der Vermieter ganz spezifische Rechte. Deshalb gibt es einige Situationen, die Mieter tolerieren müssen - auch, wenn diese nicht immer unbedingt angenehm sind.
Ein typisches Beispiel ist die Kündigung bei Eigenbedarf. Dabei hat der Vermieter das Vorrecht, die eigenen Wohnräume bei entsprechendem Bedarf zu nutzen - und dem aktuellen Mieter zu kündigen. Doch auch hier gelten zahlreiche Einschränkungen, die den Mieter vor unberechtigten Ansprüchen und Missbrauch schützen sollen. So wird der Eigenbedarf erst bei nächsten Familienangehörigen gültig. Hierzu zählen, neben dem Vermieter selbst, beispielsweise Kinder oder Enkel.
Darüber hinaus muss ein tatsächlicher Bedarf bestehen - und nachgewiesen werden. Einer Kündigung aus nichtigen Gründen, beispielsweise vorangegangenen Streitigkeiten, soll somit vorgebeugt werden.
Eine weitere Situation, in die Mieter geraten können, ist die Erhöhung auf die sogenannte "ortsübliche Vergleichsmiete". Dies trifft insbesondere in günstigen Wohnungen zu, deren Miete seit Jahren nicht erhöht wurde. Hier darf der Vermieter auf ein übliches Niveau anheben.
Theoretisch gilt hier übrigens das Zustimmungsrecht. Das bedeutet, dass Mieter erst eine höhere Miete zahlen müssen, wenn sie dieser auch zustimmen. In der Praxis jedoch sind sie zur Zustimmung verpflichtet, sofern die Erhöhung formal korrekt abläuft und tatsächlich dem ortsüblichen Mietspiegel entspricht.
Darüber hinaus muss der Mieter in der Regel auch Modernisierungsmaßnahmen tolerieren. Hierzu zählen beispielsweise Wärmedämmung an Fassade und Fußböden oder ein neues Badezimmer. Auch hier ist der Vermieter jedoch zur rechtzeitigen Bekanntgabe, mindestens drei Monate vor Beginn der geplanten Bauarbeiten, verpflichtet.
Auch hier gelten die üblichen Einschränkungen: So muss die geplante Modernisierung tatsächlich sinnvoll sein und einen entsprechenden Nutzen bieten. Darüber hinaus bleibt dem Mieter das Recht zum Einspruch, der jedoch meist nur in begründeten Härtefällen akzeptiert wird.
Wie in allen Situationen, so kann auch dieser Fall jeweils nur individuell beurteilt werden. Die vorgestellten Beispiele sollen daher nur als Orientierung dienen. Um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden, genügt häufig schon ein klärendes Gespräch - nicht alle Unstimmigkeiten müssen gleich vor Gericht ausgetragen werden. Darüber hinaus kann es jedoch nicht schaden, die eigenen Rechte wie auch Pflichten genau zu kennen. Eine ganz persönlich Rechtsberatung bieten zum Beispiel die Mieterschutzvereine oder ein Rechtsanwalt mit entsprechender Spezialisierung.
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