Jeder Mensch, der keine Immobilie sein Eigen nennen kann, schließt mit dem Vermieter einen Mietvertrag ab, der dem Mietrecht unterliegt. Wer ist wem zum Beispiel in welcher Situation verpflichtet?
Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet im Zivilrecht, das sich mit der Überlassung von Eigentum auf einen Nutzer gegen Entgelt befasst. Das Mietrecht wird im Mietvertrag von Eigentümer und Mieter unterschrieben. Vertragsbestandteil sind dabei immer die Kündigungsbestimmungen, Art und Dauer des Vertrages, Mängel und deren Beseitigung, Mieterhöhungen und die Frage nach der Regelung und Zahlung der Miete und der Betriebskosten. Dabei sind beide Parteien an bestimmte Gesetze innerhalb des Vertrages gebunden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch, das Wohnbindungsgesetz, die Zweite Berechnungsverordnung und viele mehr regeln das Miteinander zwischen Eigentümer und Mieter. Vermieter und Mieter können den Mietvertrag frei aushandeln, dabei müssen aber alle Regelungen schriftlich festgehalten werden, ansonsten gelten für Mietraum Verträge die Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Wichtiger Punkt bei Mietverträgen ist auch der Punkt der Mängelbeseitigung. Jeder Mieter ist gesetzlich verpflichtet, die Wohnung in einem vetragsgemäßen Zustand zu erhalten und bei einem Auszug auch zu überlassen. Ist dies nicht der Fall, hat der Vermieter die Möglichkeit, eine geleistete Kaution vom Mieter für das Renovieren und Instandsetzen der Wohnung zu nutzen. Andererseits ist der Mieter vor unwillkürlichen Mieterhöhungen seitens des Vermieters geschützt. Ein Sonderkündigungsrecht regelt dies zugunsten des Mieters.
Das Mietrecht ist ein sehr komplexes Thema und kann bei den Vereinen und Beratungsstellen der Mieter oder Vermieter eingesehen werden und bei Rückfragen auch erklärt werden.
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