Mieterbund warnt: Abrechnung der Betriebskosten oft fehlerhaft

Von Dörte Rösler
27. November 2013

Die Betriebskosten sind das häufigste Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. Zu Recht, wie der Deutscher Mieterbund meint. Nur jede zweite Abrechnung ist korrekt.

Mieter sollten die Zahlen kritisch prüfen

Was als Betriebskosten abgerechnet werden darf, ist meist im Mietvertrag geregelt. Positionen, die dort nicht vermerkt sind, muss der Mieter auch nicht zahlen.

Falls der Vertrag keinen Betriebskosten-Katalog enthält, gilt die amtliche Betriebskostenverordnung. Rechnungen für Reparaturen oder Gebühren für den Hausverwalter dürfen generell nicht abgerechnet werden.

Streitpunkt Gewerbe

Besonders Augenmerk verlangt die Kostenaufschlüsselung in Wohnhäusern mit Gewerbeflächen. Höhere Strom-, Wasser- und Versicherungskosten durch die Gewerbeausübung dürfen nicht auf die anderen Bewohner umgelegt werden.

Damit jeder Mieter seine Abrechnung nachvollziehen kann, muss der Vermieter neben den Gesamtkosten auch den Verteilerschlüssel und die Einzelkosten für jede Partei aufschlüsseln.

Streitpunkt Fristen

Manche Vermieter lassen sich mit der Abrechnung Zeit. Wenn die Forderung für die Betriebskosten später als 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum kommt, muss der Mieter keine Nachzahlung mehr leisten. Falls er ein Guthaben hat, steht ihm dieses jedoch zu.