Vermieter kann Kosten für Sperrmüllbeseitigung auf alle Mieter aufteilen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
11. Mai 2010

Oft gibt es in Miethäusern Ärger, wenn ein Mieter seinen Sperrmüll vor dem Haus zur Entsorgung abstellt. Denn wenn bei der Entsorgung Kosten anfallen, so ist der Vermieter berechtigt diese bei der Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umzulegen, wie jetzt auch der Bundesgerichtshof entschieden hat.

Bisher konnten sich die Mieter gegen diese Umlage wehren, so beispielsweise wenn einzelne Mieter ihren Müll beim Auszug zurückgelassen haben oder auch Nachbarn einfach ihren Müll auf dem Grundstück abstellten. Aber die Kosten für Sperrmüll entstehen ja nicht jährlich, aber wichtig für die Abrechnung ist, dass sie "laufend" anfallen, so wenn Mieter ihre ausrangierten Möbelstücke einfach auf dem Grundstück zur Entsorgung abstellen.