Mieterhöhung bedarf Zustimmung

Von Anna Miller
21. Mai 2014

Kann der Vermieter einfach so die Miete erhöhen? Eine Frage, die sich viele Mieter spätestens aller drei Jahre stellen, wenn der liebe Vermieter wieder einmal eine Mieterhöhung ankündigt.

Zustimmung des Mieters bei Mieterhöhung notwendig

Jein, mag hier die Antwort lauten. Zwar darf der Vermieter die Miete erhöhen. Nämlich immer dann, wenn diese nicht mehr den aktuellen Mietspiegel der Stadt oder auch dem Landkreis entspricht. Doch hierfür muss er sich die Zustimmung des Mieters holen.

Dies bedeutet, dass der Mieter der angekündigten Mieterhöhung schriftlich oder auch mündlich zustimmen muss. Tut er dies nicht, kann der Vermieter auf eine Zustimmung klagen. Die Klage wird er dann in aller Regel gewinnen, wenn die Mieterhöhung angemessen ist und allen formellen Anforderungen entspricht. Ist dem nicht so und lässt sich die Mieterhöhung nicht plausibel begründen, kann es durchaus sein, das das Gericht den Antrag ablehnt und die Mieterhöhung nicht durchgesetzt werden kann.

Vor Mieterhöhung muss die Miete 15 Monate konstant bleiben

Hinweis: Eine Erhöhung der Miete darf nur dann erfolgen, wenn diese im Vorfeld für mindestens 15 Monate konstant geblieben ist. Lediglich Modernisierungsmaßnahmen erlauben auch während dieser Frist eine Mieterhöhung. Zudem darf die Miete maximal um 20% angehoben werden.