Berlin will Untervermietung an Touristen strenger reglementieren

Von Dörte Rösler
22. Januar 2014

Private Zimmervermittlungen liegen im Trend. Vor allem in den Metropolen boomt das Geschäft. Wer seine Wohnung tageweise an Touristen untervermieten will, muss jedoch rechtliche Aspekte beachten. Ohne Genehmigung des Vermieters droht die Kündigung. Außerdem wollen Städte wie Berlin die befristete Vermietung reglementieren.

Neues BGH-Urteil stellt klar

In einem wegweisenden Urteil hat jüngst de Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Vermietung an Touristen nicht vom allgemeinen Recht auf Untervermietung gedeckt ist. Vermittlungsportale wie Airbnb, 9flats oder Wimdu weisen ihre Gastgeber deshalb darauf hin, dass sie sich mit ihrem Vermieter absprechen müssen. Verbietet dieser die tageweise Untervermietung, kann das Online-Inserat schnell zur Kündigung führen.

Gewerbliche Vermietung

Besonders streng ist die gewerbliche Vermietung reglementiert. In Berlin müssen die Betreiber von Ferien-Appartements demnächst eine Genehmigung vom Bezirksamt beantragen. So soll verhindert werden, dass immer mehr Wohnungen dem regulären Mietmarkt entzogen werden. Aktuell ist das entsprechende Gesetz jedoch noch nicht Kraft.