26. Juni 2009
Jedes Mietverhältnis wird durch einen Mietvertrag geregelt. Dabei sind sehr viele unterschiedliche Arten von Mietverträgen im Umlauf, deshalb sollten Sie Ihren Mietvertrag, bevor Sie ihn unterzeichnen, genau durchlesen und prüfen. Punkte, die Ihnen unklar oder unverständlich sind, sollten Sie beim Vermieter ansprechen und sich erklären lassen, oder gegebenenfalls im Mietvertrag ändern. Einige wichtige Punkte, auf die Sie selbst achten können, haben wir hier zusammen gefasst.
In der Regel werden Mietverträge unbefristet abgeschlossen und unterliegen einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende. Prüfen Sie, ob Ihr Mietvertrag diese Klausel so ausweist. Ein von vornherein befristeter Mietvertrag wird zum Beispiel dann abgeschlossen, wenn die Mietdauer überschaubar und von beiden Parteien aus auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist.
Im Mietvertrag ist klar geregelt, wer bei Ein- und Auszug die Renovierung zu übernehmen hat. Hierbei sind zwei Möglichkeiten gängig. Entweder übernimmt der Mieter eine frisch renovierte und gestrichene Wohnung, in die er ohne anfängliche Arbeiten direkt einziehen kann. Dann hat er diese bei Verlassen in einem ebensolchen Zustand wieder zu übergeben. Oder aber der Mieter übernimmt die Renovierungsarbeiten vor Einzug selbst, und muss dann aber keine Renovierungsarbeiten beim Auszug übernehmen. Sonderregelungen können individuell abgesprochen werden, sollten dann aber in jedem Fall im Mietvertrag festgehalten werden. Ebenso wird meist festgehalten, in welchem Umfang die notwendigen Renovierungsarbeiten zu leisten sind. Für Instandhaltungsarbeiten ist in der Regel der Besitzer zuständig.
Im Mietvertrag muss ganz klar definiert sein, wer der Vermieter und wer der Mieter der Immobilie ist. Dem Mieter ist es nur nach Rücksprache mit dem Vermieter gestattet, die Wohnung an Dritte weiter zu vermieten, hier spricht man von einer so genannten Untervermietung. Der Mietvertrag sollte ebenfalls Angaben darüber enthalten, an wieviele Personen die Immobilie vermietet wird. Besonders bei kleineren Wohnungen ist dies wichtig, damit der Vermieter sicher gehen kann, dass die Wohnung nicht von zu vielen Personen bewohnt wird.
Die Mietnebenkosten müssen im Mietvertrag genau aufgeführt sein, um spätere Missverständnisse bei der Abrechnung auszuschließen. Hier muss deutlich gemacht werden, dass der Mieter die von ihm verursachten Kosten selbst zu tragen hat. Ebenfalls muss zum Schutze des Mieters sicher gestellt werden, dass diese auch exakt berechnet, abgelesen und nachgewiesen werden können.
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